Wildvogel gefunden – was nun?

Sperlingjunges
Der junge Sperling ist aus dem Nest gefallen und konnte nicht zurück gesetzt werden.
  • In der Naturschutzstation Neschwitz und dem Naturschutzzentrum in Neukirch häufen sich Anfragen zu Funden von Jungtieren
  • Unverletzte Jungtiere sollten am Fundort verbleiben
  • Beim Fund von verletzten Vögeln und Nestlingen kann man sich an die Naturschutzstation in Neschwitz wenden

Leises Tschilpen und es raschelt in den Nestern – die Brutzeit der Wildvögel hat begonnen und die ersten Jungvögel verlassen das Nest. In den letzten Wochen haben die Naturschutzstationen in Neukirch und Neschwitz vermehrt Anfragen zu scheinbar hilflosen Jungvögeln erhalten. Oftmals handelt es sich bei diesen Tieren um flügge Vögel. Sie haben das Nest verlassen, werden allerdings von ihren Eltern weiterhin versorgt, bis sie ausreichend flugfähig sind. Deshalb sollte ein gefundener Jungvogel an der Fundstelle verbleiben. Befindet sich der Jungvogel in unmittelbarer Gefahr beispielsweise auf einer Straße, so kann er an eine sichere Stelle umgesetzt werden.

Nach Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich untersagt besonders geschützte Wildtiere wie Vögel der Natur zu entnehmen. Lediglich bei Krankheit oder Verletzungen darf das Tier vorübergehend aufgenommen werden. In diesem Fall kann man sich an die Naturschutzstation in Neschwitz wenden. Kleine Vögel zieht die Naturschutzstation in ihrer eigenen Wildvogelauffangstation auf. Sie befindet sich im Schlosspark Neschwitz. Der Außenbereich der Auffangstation kann besichtigt werden. Größere Vogelarten werden in andere Auffangstationen verbracht. Die Naturschutzstation Neschwitz ist erreichbar unter: 035933–30077.

Weitere Informationen zum Wildtierfund und Naturschutzthemen des Landkreises erhalten Sie unter www.naturzentrale-bautzen.de.