Tierfund
Totes Wildtier, verletzter Wildvogel oder Fund eines exotischen Tieres – der Ratgeber bietet erste Informationen und Anlaufstellen beim Fund von Wildtieren.
Verletzt, aus dem Nest gefallen oder doch flügger Vogel? Die kleine Übersicht zeigt ihnen, wann ihr Einsatz gefragt ist.
Ist ein Vogel hilfsbedürftig, dann wenden sie sich an die Naturschutzstation in Neschwitz. Kleine Vögel päppelt die Naturschutzstation in ihrer eigenen Wildvogelauffangstation auf. Größere Vogelarten werden in andere Auffangstationen verbracht. Die Naturschutzstation Neschwitz ist erreichbar unter: 035933-30077. Am Wochenende ist die Naturschutzstation nicht besetzt. Dann muss die Leitstelle informiert werden. Jedoch darf nicht die Notrufnummer dafür gewählt werden.
- Wildvogelpflegestationen in Sachsen
- Weitere Informationen zum Wildtierfund
Falls sie vermuten, dass ein Wildtier verletzt oder hilfsbedürftig ist, beobachten sie es zunächst aus sicherer Entfernung. Denn nicht immer benötigt ein Wildtier die Hilfe des Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.
Nach Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich untersagt besonders geschützte Wildtiere der Natur zu entnehmen. Das sind unter anderem Vögel, Igel oder Eichhörnchen. Nach Paragraph 45 (5) BNatSchG ist es zulässig kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen. Dafür gibt es im Landkreis Bautzen mehrere Aufnahmestellen. Darunter der Zoo Hoyerswerda (nur Igel). Ansprechpartner sind unter anderem auch die Naturschutzstationen, Tierschutzvereine oder die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Bautzen. Sind die Tiere wieder gesund und können sich in der Natur erhalten, so müssen sie sofort in die Natur entlassen werden. Wenn es sich um ein streng geschütztes Tier handelt, dann muss die Aufnahme der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Den Schutzstatus können sie auf Wisia ermitteln oder Sie fragen bei der Naturschutzbehörde nach.
Handelt es sich bei dem hilfsbedürftigen Tier um ein jagdbares Tier wie Wildschwein, Reh oder Fuchs, dann muss die Jagdbehörde oder der zuständige Jagdpächter informiert werden. Diese Tiere unterliegen dem Jagdrecht. Um den richtigen Jäger zu ermitteln, kann man sich an die Polizei wenden.
Finden Sie einen verletzten oder toten Wolf, können Sie sich an die Fachstelle Wolf unter der Telefonnummer 0800 555 0 666 (24h-Bereitschaft) wenden.
Häufig sterben Wildtiere im Straßenverkehr. Kleine Tiere wie Igel sind meistens sofort tot. Größere Tiere bleiben oft verletzt am Straßenrand liegen. Findet man ein solches verletztes Tier oder ist sogar der Verursacher des Unfalls, sollte man sich um das Tier kümmern. Helfen sie dem Tier, indem sie die Unfallstelle absichern, die Polizei verständigen und die Unfallstelle nicht verlassen. Somit können sie gewährleisten, dass kein anderes Auto einen Unfall mit dem Tier baut und das Tier nicht unnötig lang leiden muss. Die Polizei kümmert sich um das weitere Vorgehen.
Manchmal finden sich Tiere in der Natur, die da nicht hingehören. Das sind exotische Tiere, die aus ihrem zu Hause ausgebüxt sind oder von ihrem Besitzer einfach freigelassen worden. Bei Begegnung mit einem solchen Tier, muss die Untere Naturschutzbehörde informiert werden. Am Wochenende muss die Leitstelle informiert werden. Dabei nicht die Notrufnummer verwenden. Mitunter handelt es sich um streng geschützte und seltene Tiere. Schon aus diesem Grund müssen diese Tiere in Gewahrsam genommen werden.
Sowohl im Siedlungsraum, als auch in der freien Landschaft kommt es immer wieder zum Auffinden verendeter Tiere. Die Gründe sind verschieden. In seltenen Fällen ist das auf eine artbezogene Krankheit zurückzuführen. Oft sterben die Tiere eines „natürlichen“ Todes. Aus artenschutzrechtlicher Sicht besteht grundsätzlich ein gesetzliches Aneignungsverbot für besonders und streng geschützte Tiere, zu denen beispielsweise die europäischen Brutvögel (u. a. Singvögel) zählen.
Werden tote Singvögel auf Privatgrundstücken aufgefunden, so sollten sicherheitshalber Schutzhandschuhe oder ein anderes Hilfsmittel für den Transport zum eigenen Kompost benutzt werden. Der tote Vogel kann aber auch begraben oder im Hausmüll entsorgt werden. Im besten Fall sollten Singvögel in der Natur verbleiben und im Hinblick auf die ganzheitlichen Nahrungsketten den natürlichen Zersetzungsprozessen überlassen werden.
Bei Verdacht auf sogenanntes „Massensterben“ einer bestimmten Tier- oder Vogelart, z. B. bei lokal vermehrtem Auftreten toter Singvögeln einer Art, ist die Untere Naturschutzbehörde per Email unter umwelt-forst@lra-bautzen.de oder telefonisch unter 03591 5251 68001 (während der Dienstzeit) zu kontaktieren.