Wes­pen im Spät­som­mer – ein Kampf ums Überleben

Wespen im Spätsommer haben viel zu tun. Das Fortbestehen ihrer Art steht auf dem Spiel. | Foto: pixabay
  • Im Spät­som­mer ist der Wes­pen­staat am größten
  • Die Wes­pen sind im Jah­res­ver­lauf dar­auf aus­ge­rich­tet, ihren Art­fort­be­stand zu sichern
  • Hor­nis­sen, eine Wes­pen­art, sind beson­ders geschützt nach BNatSchG
  • Hor­nis­sen gel­ten als „Natur­po­li­zei“

Es summt und schwirrt um den Tisch herum. Das gemüt­li­che Bei­sam­men­sit­zen bei Kaf­fee und Kuchen kann im Spät­som­mer zu einer ech­ten Her­aus­for­de­rung wer­den. Die Süß­spei­sen wer­den schnell zu einem belieb­ten Anflug­ziel für hung­rige Wes­pen. Auch vor Gegrill­tem machen sie nicht Halt. Doch was wol­len sie eigent­lich? Und warum sind sie so penetrant?

Um diese Fra­gen zu beant­wor­ten, muss man sich den Jah­res­ver­lauf eines Wes­pen­staa­tes genauer anschauen. Ins­ge­samt über­dau­ert so eine Kolo­nie tat­säch­lich gar nicht so lang und die über­wie­gende Zeit sind die Tiere damit beschäf­tigt, das Fort­be­stehen ihrer Art im nächs­ten Jahr zu sichern:

Zunächst beginnt die Wes­pen­kö­ni­gin im Früh­jahr damit, einen Unter­schlupf zu suchen, in dem sie ihre Eier, in die von ihr errich­te­ten Brut­kam­mern legt. Um die geschlüpf­ten Lar­ven küm­mert sie sich zunächst selbst. Im wei­te­ren Ver­lauf des Jah­res, bis in den Früh­som­mer hin­ein, wer­den wei­tere Arbei­te­rin­nen mit­hilfe der ers­ten Genera­tio­nen her­an­ge­zo­gen. Im Spät­som­mer wird der sich bil­dende Staat durch die Auf­zucht von Männ­chen und jun­gen Köni­gin­nen ergänzt. Die Wes­pen­ar­bei­te­rin­nen haben jetzt sehr viel zu tun, denn alle Tiere müs­sen mit aus­rei­chend Nah­rung ver­sorgt werden.

Im Herbst erfolgt schließ­lich der Hoch­zeits­flug, bei dem sich die männ­li­chen Droh­nen und die Jung­kö­ni­gin­nen mit denen ande­rer Staa­ten paa­ren. Mit der Befruch­tung jener Jung­kö­ni­gin­nen, ist das ganz­jäh­rig ange­strebte Ziel erreicht. Der zur Art­erhal­tung gebil­dete Staat wird nun nicht mehr gebraucht und alle Tiere, aus­ge­nom­men der befruch­te­ten Jung­kö­ni­gin­nen, ster­ben an den ers­ten kal­ten Tagen des Herbs­tes. Die befruch­te­ten Weib­chen ver­har­ren nun in Käl­te­starre bis zum nächs­ten Früh­jahr und der Zyklus beginnt von vorn.

Foto: Tho­mas Mühl

Man kann also sagen, dass sich Wes­pen im Spät­som­mer wahr­lich im Kampf um Leben und Tod befin­den. Kein Wun­der also, dass sie aggres­si­ver erschei­nen. Am sichers­ten ist es, Lebens­mit­tel im Freien abzu­de­cken und Reste weg­zu­räu­men. Wer Mit­ge­fühl mit den hung­ri­gen Tie­ren hat, kann an einem ent­fern­ten Platz ein Schäl­chen mit Saft auf­stel­len, an dem sich die Tiere tum­meln können.

Wes­pen­nes­ter in Gär­ten, Scheu­nen oder am Haus kön­nen zur aktu­el­len Jah­res­zeit beson­ders Angst berei­ten. Der Staat brummt im wahrs­ten Sinne. Doch das Nest wird bald ver­las­sen sein. War­tet man die ers­ten küh­len Nächte ab, kann das leere Nest rück­stand­los und ohne sich in Gefahr zu brin­gen, ent­fernt wer­den. Grund­sätz­lich ist das Fan­gen, Ver­let­zen und Töten der Tiere, sowie das Beschä­di­gen oder Zer­stö­ren von aktiv genutz­ten Fort­pflan­zungs- oder Ruhe­stät­ten ohne trif­ti­gen Grund ver­bo­ten. Bauen die Tiere ihr Nest also bei­spiels­weise direkt am Tür­rah­men Ihrer Woh­nungs­tür, dür­fen Sie die Behau­sung selbst­stän­dig ent­fer­nen. Bei Hor­nis­sen, wel­che übri­gens auch zu den Wes­pen­ar­ten zäh­len, ver­hält sich das anders. Die dicken Brum­mer gel­ten nach dem Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz als streng geschützt. Ihr Jah­res­ver­lauf ist dem der Gewöhn­li­chen Wes­pen gleich. Jedoch sind sie deut­lich ent­spann­ter als ihre Art­ver­wand­ten und erfül­len hin­zu­kom­mend wert­volle Auf­ga­ben im Öko­sys­tem. Sie gel­ten als „Natur­po­li­zei“ und wir­ken aktiv der Mas­sen­ver­meh­rung von Schäd­lin­gen ent­ge­gen. Man­che Staa­ten kön­nen täg­lich bis zu 500 g Insek­ten, dar­un­ter Flie­gen, Mücken, Nacht­fal­ter und sogar Gewöhn­li­che Wes­pen vertilgen!

Kommt es nun doch ein­mal zum Kon­flikt im Zusam­men­le­ben zwi­schen Mensch und Hor­nisse, benö­ti­gen Sie für eine Ent­fer­nung oder Umset­zung des Nes­tes die Geneh­mi­gung der Unte­ren Natur­schutz Behörde. Erst dann dür­fen von Ihnen enga­gierte Kam­mer­jä­ger tätig wer­den. Zuwi­der­hand­lun­gen kön­nen laut Buß­geld­ka­ta­log mit bis zu 50 000 Euro Strafe belegt werden.