Gar­ten­ab­fälle gehö­ren nicht in den Wald

Neophyt Japanischer Staudenknöterich
Neophyten wie der Japanische Staudenknöterich können einheimische Pflanzen verdrängen.
  • Eine Ent­sor­gung von Grün­schnitt im Wald ist unzulässig
  • Gar­ten­ab­fälle stö­ren den Nähr­stoff­kreis­lauf des Waldes

Sie ver­schan­deln das Land­schafts­bild und sind ein Ärger­nis für jeden Wald­be­sit­zer – im Wald ille­gal ent­sorg­ter Gar­ten­ab­fall. Denn einige  Gar­ten­be­sit­zer sind der Ansicht, dass Gar­ten­ab­fälle zur Natur gehö­ren und ein­fach im Wald ver­rot­ten. Laut Säch­si­schem Wald­ge­setz begeht jeder Bür­ger, wel­cher seine Pflan­zen­ab­fälle in den Wald wirft, eine Ord­nungs­wid­rig­keit. Pflan­zen­reste sind auf dem eige­nen Grund­stück zu kompostieren.

Denn das Grün­gut schä­digt den Wald.  Es ver­än­dert die Nähr­stoff­zu­sam­men­set­zung im Wald­bo­den. Ein Anzei­chen dafür ist, dass inner­halb kür­zes­ter Zeit nach Ablage des Grün­guts an die­ser Stelle Brenn­nes­sel wach­sen. Sie sind ein Indi­ka­tor für eine mas­sive Nähr­stoff­an­rei­che­rung im Boden. Ein wei­te­res Pro­blem ist, dass durch Gar­ten­ab­fälle Nitrat in den Wald­bo­den gelangt. Dadurch gelangt die­ser Stoff in das Trink­was­ser und die Was­ser­qua­li­tät ver­schlech­tert sich.

Auch Rasen­schnitt scha­det dem Wald­bo­den. Mikro­or­ga­nis­men und Kleinst­le­be­we­sen kön­nen die zusätz­li­che Bio­masse nicht in Humus ver­wan­deln. Es set­zen, Schimmel‑, Fäul­nis- oder Gärungs­pro­zesse ein und füh­ren zum Abster­ben der Orga­nis­men. Der natür­li­che Nähr­stoff­kreis­lauf wird zer­stört.  Durch Gärungs­pro­zesse kann es zur Über­hit­zung des Wald­bo­dens kom­men und durch Selbst­ent­zün­dung kön­nen Wald­brände entstehen.

Äste von Obst­ge­höl­zen und Sträu­chern sind eben­falls schäd­lich für den Wald. Durch das Schnitt­gut kön­nen Pilz­krank­hei­ten an die Wald­bäume über­tra­gen werden.

Auch Wur­zeln, Samen und Knol­len von nicht hei­mi­schen kon­kur­renz­star­ken Pflan­zen, soge­nann­ten Neo­phy­ten, sind nicht zu unter­schät­zen. Sie kön­nen sich im Wald stark aus­brei­ten und ein­hei­mi­sche Pflan­zen ver­drän­gen. Bekannte Neo­phy­ten sind bei­spiels­weise „Kana­di­sche Gold­rute“, „Japa­ni­scher Stau­den­knö­te­rich“ oder „Rie­sen­bä­ren­klau“.

Des­halb ist Gar­ten­ab­fall und Grün­schnitt an den dafür vor­ge­se­he­nen Grün­gut­sam­mel­platz zu brin­gen. Eine ent­spre­chende Über­sicht ist auf den Sei­ten des Land­krei­ses Baut­zen und im Abfall­ka­len­der zu finden.