Gartenabfälle gehören nicht in den Wald

Neophyt Japanischer Staudenknöterich
Neophyten wie der Japanische Staudenknöterich können einheimische Pflanzen verdrängen.
  • Eine Entsorgung von Grünschnitt im Wald ist unzulässig
  • Gartenabfälle stören den Nährstoffkreislauf des Waldes

Sie verschandeln das Landschaftsbild und sind ein Ärgernis für jeden Waldbesitzer – im Wald illegal entsorgter Gartenabfall. Denn einige  Gartenbesitzer sind der Ansicht, dass Gartenabfälle zur Natur gehören und einfach im Wald verrotten. Laut Sächsischem Waldgesetz begeht jeder Bürger, welcher seine Pflanzenabfälle in den Wald wirft, eine Ordnungswidrigkeit. Pflanzenreste sind auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren.

Denn das Grüngut schädigt den Wald.  Es verändert die Nährstoffzusammensetzung im Waldboden. Ein Anzeichen dafür ist, dass innerhalb kürzester Zeit nach Ablage des Grünguts an dieser Stelle Brennnessel wachsen. Sie sind ein Indikator für eine massive Nährstoffanreicherung im Boden. Ein weiteres Problem ist, dass durch Gartenabfälle Nitrat in den Waldboden gelangt. Dadurch gelangt dieser Stoff in das Trinkwasser und die Wasserqualität verschlechtert sich.

Auch Rasenschnitt schadet dem Waldboden. Mikroorganismen und Kleinstlebewesen können die zusätzliche Biomasse nicht in Humus verwandeln. Es setzen, Schimmel-, Fäulnis- oder Gärungsprozesse ein und führen zum Absterben der Organismen. Der natürliche Nährstoffkreislauf wird zerstört.  Durch Gärungsprozesse kann es zur Überhitzung des Waldbodens kommen und durch Selbstentzündung können Waldbrände entstehen.

Äste von Obstgehölzen und Sträuchern sind ebenfalls schädlich für den Wald. Durch das Schnittgut können Pilzkrankheiten an die Waldbäume übertragen werden.

Auch Wurzeln, Samen und Knollen von nicht heimischen konkurrenzstarken Pflanzen, sogenannten Neophyten, sind nicht zu unterschätzen. Sie können sich im Wald stark ausbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen. Bekannte Neophyten sind beispielsweise „Kanadische Goldrute“, „Japanischer Staudenknöterich“ oder „Riesenbärenklau“.

Deshalb ist Gartenabfall und Grünschnitt an den dafür vorgesehenen Grüngutsammelplatz zu bringen. Eine entsprechende Übersicht ist auf den Seiten des Landkreises Bautzen und im Abfallkalender zu finden.