Es summt und brummt im Garten

Wespe
  • Es meh­ren sich bei den Natur­schutz­sta­tio­nen Anfra­gen zu Hor­nis­sen- und Wes­pen­nes­tern im Garten
  • Eine Umsied­lung bzw. das Ent­fer­nen von Hor­nis­sen- und bestimm­ten Wes­pen­nes­tern muss bei der Unte­ren Natur­schutz­be­hörde bean­tragt werden
  • Im Sep­tem­ber ster­ben die Arbei­te­rin­nen ab und das Nest kann ent­fernt werden

In den letz­ten Tagen errei­chen die Natur­schutz­sta­tio­nen ver­mehrt Anfra­gen zu Wes­pen- und Hor­nis­sen­nes­tern im Gar­ten.   Beson­ders beim Ver­zehr von süßen Spei­sen, ist der Besuch von Wes­pen wie der Gemei­nen und der Deut­schen Wespe wenig erwünscht. Die meis­ten Wes­pen- und Hor­nis­sen­ar­ten sind jedoch fried­lich, wer­den nicht von süßen Lebens­mit­teln ange­zo­gen und sind sehr nützlich.

Wes­pen sind für die Bestäu­bung von Obst­bäu­men und Bee­ren­sträu­chern wich­tig. Dar­über hin­aus sind einige Wes­pen­ar­ten wich­tige Schäd­lings­ver­til­ger. Bis zu 2 kg Insek­ten kann ein Wes­pen­staat am Tag ver­til­gen. Hor­nis­sen sind eben­falls Fress­feinde von Insek­ten und Teil der Arten­viel­falt Deutsch­lands. Des­halb ste­hen sie und ihre Nes­ter unter beson­de­rem Naturschutz.

Das Töten der Tiere oder das eigen­stän­dige Ent­fer­nen eines Nests ist ver­bo­ten und wird mit hohen Buß­gel­dern bestraft. Liegt ein Nest an einer ungüns­ti­gen Stelle, bei­spiels­weise an einem Haus­ein­gang, kann ein Umset­zen des Nes­tes bei der Unte­ren Natur­schutz­be­hörde bean­tragt wer­den. Die Besei­ti­gung bzw. Umset­zung des Nes­tes führt ein Schäd­lings­be­kämp­fer durch. Stört das Nest nicht, so kann es am Ort ver­blei­ben. Im Sep­tem­ber ster­ben die Arbei­te­rin­nen ab und das Nest kann ent­fernt wer­den. Im nächs­ten Som­mer wird es nicht erneut bewohnt. Wei­tere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Rat­ge­ber