Es summt und brummt im Garten

Wespe
  • Es mehren sich bei den Naturschutzstationen Anfragen zu Hornissen- und Wespennestern im Garten
  • Eine Umsiedlung bzw. das Entfernen von Hornissen- und bestimmten Wespennestern muss bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden
  • Im September sterben die Arbeiterinnen ab und das Nest kann entfernt werden

In den letzten Tagen erreichen die Naturschutzstationen vermehrt Anfragen zu Wespen- und Hornissennestern im Garten.   Besonders beim Verzehr von süßen Speisen, ist der Besuch von Wespen wie der Gemeinen und der Deutschen Wespe wenig erwünscht. Die meisten Wespen- und Hornissenarten sind jedoch friedlich, werden nicht von süßen Lebensmitteln angezogen und sind sehr nützlich.

Wespen sind für die Bestäubung von Obstbäumen und Beerensträuchern wichtig. Darüber hinaus sind einige Wespenarten wichtige Schädlingsvertilger. Bis zu 2 kg Insekten kann ein Wespenstaat am Tag vertilgen. Hornissen sind ebenfalls Fressfeinde von Insekten und Teil der Artenvielfalt Deutschlands. Deshalb stehen sie und ihre Nester unter besonderem Naturschutz.

Das Töten der Tiere oder das eigenständige Entfernen eines Nests ist verboten und wird mit hohen Bußgeldern bestraft. Liegt ein Nest an einer ungünstigen Stelle, beispielsweise an einem Hauseingang, kann ein Umsetzen des Nestes bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Die Beseitigung bzw. Umsetzung des Nestes führt ein Schädlingsbekämpfer durch. Stört das Nest nicht, so kann es am Ort verbleiben. Im September sterben die Arbeiterinnen ab und das Nest kann entfernt werden. Im nächsten Sommer wird es nicht erneut bewohnt. Weitere Informationen erhalten Sie im Ratgeber