Aus der Natur in die Natur? – Gartenabfälle richtig entsorgen

Gartenabfälle, ganz gleich welcher Art, gehören auf den Kompost oder auf Grüngutsammelplätze - nicht in den Wald! | Foto: Pixabay

„Aus der Natur in die Natur!“ – Nach diesem Motto werden immer wieder Gartenabfälle, wie etwa Laub, Baumverschnitt oder Pflanzenreste im Wald entsorgt. Der Konsequenzen dieses Handelns ist sich dabei wohl niemand bewusst. Dieses unüberlegte Verhalten ist nicht nur ein Ärgernis für jeden Waldbesitzer, es schädigt den Wald auf Dauer sogar.

Brennnesselhorste sind ein sicheres Indiz für hohen Nährstoffgehalt im Boden.

Das verrottende Grüngut verändert die Nährstoffzusammensetzung im Boden. Ein sicheres Indiz sind Brennnesselhorste, welche sich kurz nach der Ablage an diesen Stellen bilden. Die Pflanzen zeigen dabei die massive Nährstoffanreicherung im Boden an. Der Waldboden ist ein fein abgestimmtes und sich selbst regulierendes Ökosystem. Übermäßiger Nährstoffeintrag durch das Abladen von Gartenabfällen, bringt es längerfristig aus dem Gleichgewicht.

Ein weiterer kritischer Aspekt, stellt die damit einhergehende erhöhte Nitratanreicherung im Boden dar, welche letztlich auch das Grund- und Trinkwasser erreicht. Die Wasserqualität nimmt dadurch ab. Auch Mikroorganismen und Kleinstlebewesen können diese zusätzliche Biomasse nicht in Humus verwandeln. Es setzen Schimmel-, Fäulnis- oder Gärungsprozesse ein und führen zum Absterben von wichtigen Organismen. Der natürliche Nährstoffkreislauf wird zerstört. Durch einsetzende Gärungsprozesse kann es zur Überhitzung des Waldbodens kommen. Dabei können durch Selbstentzündung sogar Waldbrände entstehen.

Die Kanadische Goldrute ist ein Neophyt, eine gebietsfremde Pflanze.

Auch Schnittgut von beispielsweise Obstgehölzen und Hecken gehört nicht in den Wald. Zum einen handelt es sich um gebietsfremde Arten, die dort natürlich nicht wachsen würden und somit auch nicht dort verrotten sollten. Zum anderen können so Pilzkrankheiten auf Waldbäume übertrage werden.

Auch Wurzeln, Samen und Knollen von nicht heimischen konkurrenzstarken Pflanzen, sogenannten Neophyten, sind nicht zu unterschätzen. Sie können sich im Wald stark ausbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen. Bekannte Neophyten sind beispielsweise „Kanadische Goldrute“, „Japanischer Staudenknöterich“ oder „Riesenbärenklau“.

Laut Sächsischem Waldgesetz begeht jeder Bürger, welcher seine Pflanzenabfälle in den Wald wirft, eine Ordnungswidrigkeit. Pflanzenreste oder Grünschnitt sind auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren oder an die dafür vorgesehenen Grüngutsammelplätze zu bringen. Eine entsprechende Übersicht dazu ist auf den Seiten des Landkreises Bautzen unter: https://gruengutgartenabfall.de/Bautzen.html und im Abfallkalender zu finden.