Aus der Natur in die Natur? – Gar­ten­ab­fälle rich­tig entsorgen

Gartenabfälle, ganz gleich welcher Art, gehören auf den Kompost oder auf Grüngutsammelplätze - nicht in den Wald! | Foto: Pixabay

„Aus der Natur in die Natur!“ – Nach die­sem Motto wer­den immer wie­der Gar­ten­ab­fälle, wie etwa Laub, Baum­ver­schnitt oder Pflan­zen­reste im Wald ent­sorgt. Der Kon­se­quen­zen die­ses Han­delns ist sich dabei wohl nie­mand bewusst. Die­ses unüber­legte Ver­hal­ten ist nicht nur ein Ärger­nis für jeden Wald­be­sit­zer, es schä­digt den Wald auf Dauer sogar.

Brenn­nes­sel­horste sind ein siche­res Indiz für hohen Nähr­stoff­ge­halt im Boden.

Das ver­rot­tende Grün­gut ver­än­dert die Nähr­stoff­zu­sam­men­set­zung im Boden. Ein siche­res Indiz sind Brenn­nes­sel­horste, wel­che sich kurz nach der Ablage an die­sen Stel­len bil­den. Die Pflan­zen zei­gen dabei die mas­sive Nähr­stoff­an­rei­che­rung im Boden an. Der Wald­bo­den ist ein fein abge­stimm­tes und sich selbst regu­lie­ren­des Öko­sys­tem. Über­mä­ßi­ger Nähr­stoff­ein­trag durch das Abla­den von Gar­ten­ab­fäl­len, bringt es län­ger­fris­tig aus dem Gleichgewicht.

Ein wei­te­rer kri­ti­scher Aspekt, stellt die damit ein­her­ge­hende erhöhte Nitrat­an­rei­che­rung im Boden dar, wel­che letzt­lich auch das Grund- und Trink­was­ser erreicht. Die Was­ser­qua­li­tät nimmt dadurch ab. Auch Mikro­or­ga­nis­men und Kleinst­le­be­we­sen kön­nen diese zusätz­li­che Bio­masse nicht in Humus ver­wan­deln. Es set­zen Schimmel‑, Fäul­nis- oder Gärungs­pro­zesse ein und füh­ren zum Abster­ben von wich­ti­gen Orga­nis­men. Der natür­li­che Nähr­stoff­kreis­lauf wird zer­stört. Durch ein­set­zende Gärungs­pro­zesse kann es zur Über­hit­zung des Wald­bo­dens kom­men. Dabei kön­nen durch Selbst­ent­zün­dung sogar Wald­brände entstehen.

Die Kana­di­sche Gold­rute ist ein Neo­phyt, eine gebiets­fremde Pflanze.

Auch Schnitt­gut von bei­spiels­weise Obst­ge­höl­zen und Hecken gehört nicht in den Wald. Zum einen han­delt es sich um gebiets­fremde Arten, die dort natür­lich nicht wach­sen wür­den und somit auch nicht dort ver­rot­ten soll­ten. Zum ande­ren kön­nen so Pilz­krank­hei­ten auf Wald­bäume über­trage werden.

Auch Wur­zeln, Samen und Knol­len von nicht hei­mi­schen kon­kur­renz­star­ken Pflan­zen, soge­nann­ten Neo­phy­ten, sind nicht zu unter­schät­zen. Sie kön­nen sich im Wald stark aus­brei­ten und ein­hei­mi­sche Pflan­zen ver­drän­gen. Bekannte Neo­phy­ten sind bei­spiels­weise „Kana­di­sche Gold­rute“, „Japa­ni­scher Stau­den­knö­te­rich“ oder „Rie­sen­bä­ren­klau“.

Laut Säch­si­schem Wald­ge­setz begeht jeder Bür­ger, wel­cher seine Pflan­zen­ab­fälle in den Wald wirft, eine Ord­nungs­wid­rig­keit. Pflan­zen­reste oder Grün­schnitt sind auf dem eige­nen Grund­stück zu kom­pos­tie­ren oder an die dafür vor­ge­se­he­nen Grün­gut­sam­mel­plätze zu brin­gen. Eine ent­spre­chende Über­sicht dazu ist auf den Sei­ten des Land­krei­ses Baut­zen unter: https://gruengutgartenabfall.de/Bautzen.html und im Abfall­ka­len­der zu finden.